Mangelfälle
Kategorie: Unterhalt

Dort reicht das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten nicht aus und führt häufig zu sogenannten Rangfragen, also der Frage: Wer wird von dem zur Verfügung stehenden Einkommen zunächst bedient und erhält eine unterhaltsbedürftige Person eventuell nichts oder weniger, da das Einkommen nicht ausreicht.
Grundsätzlich geregelt ist jetzt, dass minderjährige Kinder den Ehegatten vorgehen.

vk linda pritzkoLinda Pritzko
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Bramfelder Chaussee 218
22177 Hamburg

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