Erbrecht

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Gern stehe ich Ihnen bei der Klärung erbrechtlicher Fragen und Abwicklung von Erbrechtsfällen zur Verfügung. Dazu gehört auch die für die Erben häufig belastende Auseinandersetzung mit den Miterben oder die Klärung der Ansprüche eventueller Pflichtteilsberechtigter.
Wie diesbezügliche Auskunftsansprüche durchzusetzen sind und welche überhaupt bestehen kläre ich gerne für Sie.
Ich gestalte Testamente und veranlasse, wenn gewünscht die Hinterlegung bei dem Nachlassgericht.

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Pflichtteilsberechtigte

Wer nicht Erbe geworden ist, hat eventuell Pflichtteilsansprüche.
Pflichtteilsansprüche können leiblichen Abkömmlingen, die nicht Erbe geworden sind, zustehen.

Höhe Pflichtteilsanspruch

Pflichtteilsanspruch besteht in Höhe der Hälfte des Anspruchs, der sich bei gesetzlicher Erbfolge ergeben würde.

 

Auskunft Nachlass

Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses. Mit der Auskunft sollte dann der Pflichtteilsanspruch ermittelt werden können.

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Schenkungen, die der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor seinem Ableben tätigte und Schenkungen an den Ehegatten ohne zeitliche Bindung können bei Vorliegen der Voraussetzungen zu einer Ergänzung des Pflichtteils führen. Auch über solche Schenkungen ist Auskunft zu erteilen.

vk linda pritzkoLinda Pritzko
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Bramfelder Chaussee 218
22177 Hamburg

Beachten Sie bitte die neue Anschrift und Telefonnummer.

 

 

Telefon: 040  28 80 30 16
E-Mail : lpritzko@pritzko.de