Kosten der Ehescheidung
Kategorie: Kosten

Zugrundegelegt wird das 3 dreifache zusammengerechnete Monatseinkommen der Ehegatten als Gegenstandswert der Ehescheidung. Aus der Gebührentabelle ergibt sich dann, welche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten bei dem errechneten Gegenstandswert berechnet werden können.
Hinzu kommt ein Wert für den Versorgungsausgleich. Dieser bestimmt sich nach den auszugleichenden Anrechten.