Kosten der Ehescheidung
Kategorie: Kosten

Zugrundegelegt wird das 3 dreifache zusammengerechnete Monatseinkommen der Ehegatten als Gegenstandswert der Ehescheidung. Aus der Gebührentabelle ergibt sich dann, welche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten bei dem errechneten Gegenstandswert berechnet werden können.
Hinzu kommt ein Wert für den Versorgungsausgleich. Dieser bestimmt sich nach den auszugleichenden Anrechten.

vk linda pritzkoLinda Pritzko
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Bramfelder Chaussee 218
22177 Hamburg

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