Versorgungsausgleich
Kategorie: Ehescheidung

Darunter ist bei der Ehescheidung der Ausgleich der jeweiligen Rentenanwartschaften, die während der Ehe von jedem Ehegatten jeweils erworben wurden, zu verstehen.
Der Ausgleich kann ausgeschlossen werden, wenn die Ehegatten das wünschen. Eine Überprüfung und eventuell anderweitige Entscheidung durch das Familiengericht findet bei einem Ausschluss, den die Ehegatten vereinbart haben nur noch in Fällen statt, in denen sich für das Gericht eine grobe Unbilligkeit aufdrängt. Der Ausschluss ist formbedürftig, also notariell zu beurkunden oder durch zwei Rechtsanwälte im Ehescheidungsverfahren zu erklären. Zuvor sollte unbedingt geprüft werden, ob ein solcher Ausschluss wirtschaftlich sinnvoll ist.