Ehegattenunterhalt
Kategorie: Unterhalt

Während der Trennungszeit besteht häufig für den getrennt lebenden Ehegatten ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ab rechtskräftiger Ehescheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Die Unterhaltsberechnungen können voneinander abweichen, da sich mit Ablauf einer längeren Trennungszeit die Anforderungen an den getrennt lebenden Ehegatten, eine Arbeit auszuweiten oder aufzunehmen und selbst für den eigenen Bedarf zu sorgen ändern.
Jeder Fall ist aber ein Einzelfall.
Genaue Berechnungen und Betrachtung des einzelnen Falles ist erforderlich.
Ergänzende Grundlagen für den Unterhalt sind die jeweiligen Leitlinien des für den betreffenden Standort zuständigen (in Hamburg beispielsweise: Leitlinien des Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg). Dort finden sich u.a. Angaben zu Selbstbehaltssätzen und zu Positionen, die von dem für den Unterhalt relevanten Einkommen abgezogen werden dürfen
(Bereinigung des Einkommens).